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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/27
Laut § 27 des sächs. Schulgesetzes (SchulG) werden alle Kinder, die bis zum 30.Juni 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, im Schuljahr 2026/27 schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2026 ihr 6. Lebensjahr vollenden und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt in der Grundschule des Wohnortes mit Hauptwohnsitz.
Die Termine für die Anmeldung durch die Eltern sind
Montag 18.08.2025 von 08.00 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag 19.08.2025 von 08.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch 20.08.2025 von 08.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 21.08.2025 von 08.00 Uhr – 13.00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule, in Erlbach, An der Schule 4.
Zur Anmeldung Ihres Kindes müssen bitte beide Elternteile anwesend sein. (Ausnahme: Sie füllen die Formulare bereits zuhause aus und beide Elternteile unterschreiben) Sollte ein Elternteil verhindert sein, ist eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteiles vorzulegen. Getrennt lebende Eltern, welche beide sorgeberechtigt sind, bringen bitte ebenso eine Vollmacht des abwesenden Elternteiles mit.
Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist bitte ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht zur Anmeldung vorzulegen. Das Schulanmeldungsformular sowie die ggf. benötigten Vollmachten finden Sie auf unserer Homepage.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde (Original) sowie den Nachweis der Masernschutzimpfung Ihres Kindes zur Einsichtnahme mit. Eine Anwesenheit der Kinder zum Anmeldetermin ist nicht erforderlich.
P. Fuchs -Schulleiterin-
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